Zutritt für Waschbären verboten:
Vergrämung der ungebetenen Gäste
Auch wenn die Waschbären eher zu den optisch ansprechenderen Schädlingen gehören, sollten Waschbären nicht als Untermieter geduldet werden. Wie Marder sind auch die Waschbären Materialschädlinge, die viel Schaden auf dem Dachboden anrichten können. Darüber hinaus verursachen Waschbären massive Hygieneprobleme und können Krankheiten übertragen.
Neben den Gefahren für die Gesundheit und den Materialzerstörungen kann ein Waschbär als Untermieter auch die nächtliche Ruhe im Haus empfindlich stören und so für weitere Unannehmlichkeiten sorgen.
Neben einer Vertreibung des Waschbären ist eine anschließende Sicherung des Gebäudes unbedingt erforderlich, damit das verlassene Revier nicht gleich von einem neuen Waschbären übernommen wird und die Probleme wieder von vorne anfangen. Umfassende Maßnahmen zum Waschbärschutz gehören deshalb immer dazu.
Waschbärvergrämung durch die JARKOW Schädlingsbekämpfung
Zur Vertreibung bzw. Abwehr oder Vergrämung von Waschbären setzen wir in der Schädlingsbekämpfung verschiedene Methoden – teilweise in Kombination – ein. So werden von uns unter anderem mögliche Aufstiegsstellen mechanisch gesichert, chemische Vergrämungsmittel (Repellents) ausgebracht.
Im hessischen Jagdgesetz gibt es gesetzlich geregelte Jagdzeiten. Dies bedeutet ebenso, dass für den Waschbär Schonzeiten gelten. Die Schonzeit beim Waschbär geht vom 28. Februar bis 01. August. Die Schonzeit dient dem Schutz der Jungtiere, die in dieser Zeit geboren und herangezogen werden. Deswegen führen wir von Anfang März bis Ende Juli keinerlei Maßnahmen der Waschbärabwehr oder der Waschbärvergrämung durch.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Vor Ort machen wir uns ein genaues Bild von der Situation, ermitteln vom Waschbären genutzte Aufstiege und Zugangsbereiche und erarbeiten ein individuelles Konzept zur Waschbärvergrämung bei Ihrem Gebäude.
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