Die Schaben werden oft auch als Kakerlaken, Küchenschaben oder Küchenkäfer bezeichnet. Daneben gibt es eine Vielzahl an Ausdrücken für diese Tierchen, die regional Anwendung finden. So bezeichnet der Bayer die Schaben als „Preußen“, der Rheinländer nennt sie „Franzosen“ und der Bade spricht von „Schwaben“, wenn er Schaben meint. In anderen Ländern heißt die Schabe cockroach oder nur roach (englischer Sprachraum), la blatte (Frankreich) oder cucaracha (Spanien). Die wertfreie, biologisch korrekte Bezeichnung ist allerdings der Ausdruck Schabe.
Die Körper der Schaben haben einen ovalen Umriss. Sie haben lange Fühler und gleichförmige Laufbeine. Optisch haben die Schaben eine große Ähnlichkeit mit Käfern, lassen sich aber durch die Körperanhänge unterscheiden und haben rein wissenschaftlich betrachtet mit diesen nichts zu tun.
Die Schaben gehören zu den ältesten Insekten. Aufgrund von Versteinerungen wissen wir, dass es die Schaben in nahezu identischem Erscheinungsbild bereits vor 300 Millionen Jahren auf der Erde gegeben hat. Sie zeichnen sich durch ein ausgeprägt hohes Anpassungsvermögen aus. Insgesamt gibt es mehrere Tausend verschiedene Arten von Schaben, von denen nur einige wenige eine Rolle als Schädling bzw. in der Schädlingsbekämpfung spielen.
Schaben bevorzugen Lebensräume mit ausreichend Nahrung, ausreichend Wärme, hoher Feuchtigkeit und konstant dunklen Verstecken. Unternehmen in denen Lebensmittel hergestellt oder verarbeitet werden, bieten den Schaben in der Regel diese Bedingungen. Dazu gehören Metzgereien, Bäckereien, Molkereien, Brauereien, Gastronomiebetriebe, Großküchen, Heime, Sanatorien oder Krankenhäuser. Daneben finden Schaben häufig auch in Gewächshäusern oder zoologischen Gärten optimale Lebensbedingungen vor.
Da die Schaben zu den Vorratsschädlingen zählen und zudem als extreme Krankheitsüberträger in vielerlei Hinsicht ebenfalls ernstzunehmende Hygieneschädlinge bzw. Gesundheitsschädlinge sind, ist ihre Bekämpfung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Verankert ist die Schabenbekämpfung in §13 des Bundesseuchengesetztes und in der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV).
Schaben in der Detailvorstellung:
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